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Arbeitszeiterfassung: Pflicht oder Kür für die Unternehmen – was bedeutet das EuGH-Urteil?

Arbeitszeiterfassung auf schwarzem Hintergrund Paragraphenzeichen und Glühbirne

Zwei Jahre nach dem EuGH-Urteil ist es nun vermeintlich still geworden um die Thematik Zeiterfassung

Um die Arbeitszeit von Angestellten transparenter zu gestalten, hat der EuGH im Mai 2019 Arbeitgeber dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitern ein objektives und zuverlässiges Zeiterfassungssystem zur Verfügung zu stellen. Doch trotz dieser gesetzlichen Vorgabe tun sich viele Unternehmen schwer damit, ihre Prozesse zu ändern.

Inzwischen gibt es jedoch richtungsweisende Gerichtsurteile, die verantwortungsvolle Unternehmer nicht ignorieren sollten. So hat beispielsweise das Arbeitsgericht Emden 2020 in einem Verfahren erstmals unter Berufung auf das EuGH-Urteil einen deutschen Arbeitgeber wegen mangelnder Zeiterfassung verurteilt. Nach Auffassung des Gerichts besteht die Pflicht zur Einführung eines Zeiterfassungssystems auch ohne ein Tätigwerden des deutschen Gesetzgebers.

Eine Lösung für alle Situationen
Natürlich obliegt es der Entscheidungsfreiheit des Unternehmers, wie er mit dieser Faktenlage umgeht. Er kann abwarten, wie sich die Situation entwickelt oder er geht die digitale Zeiterfassung proaktiv an. Dann können er und seine Mitarbeiter von modernen Online-Zeiterfassungssystemen profitieren, indem sie die Zeiterfassung transparent, nachvollziehbar dokumentieren. Eine solche Möglichkeit der Zeiterfassung bietet die Cloudlösung edtime aus dem Hause eurodata; es gibt sie sowohl als Desktopanwendung wie auch als Smartphone-App. Jedem Mitarbeiter, ob in Vollzeit oder Teilzeit, vor Ort im Büro oder im Homeoffice bietet sie die Möglichkeit, seine Arbeitszeit einfach und unkompliziert zu erfassen.

No Risk – but Fun!
Risiken zu minimieren, gehört zu den grundlegenden unternehmerischen Aufgaben. Dort wo die Gefahr besteht, dass MiLoG-Prüfungen anstehen oder die Prüfung der Arbeitszeit im Zweifel nicht genau nachgewiesen werden kann, kommt man auf Dauer an der Einführung einer Zeiterfassungslösung nicht vorbei. Die elektronische Dokumentation ist sicherlich einer der besten und zukunftssichersten Wege. edtime von eurodata bietet mit seiner Auswahl an „Stempelmedien“ wie auch mit dem fairen und übersichtlichen Preismodell eine online Lösung an, die für nahezu alle Betriebsgrößen einfach umzusetzen ist.

Entscheidung leicht gemacht
Wer sich für edtime interessiert, kann die Lösung vier Wochen kostenlos testen und dann entscheiden, ob er edtime weiter nutzen will. Und wer noch einen Schritt weitergehen möchte, kann edtime mit der Personaleinsatzplanung ergänzen. Mit der nahtlosen Integration in edlohn, Deutschlands führenden Online-Lohnabrechnungssoftware, wird daraus ein Gesamtpaket für einen digitalen Workflow von der Arbeitszeiterfassung bis zur Entgeltabrechnung.

Weiterführende Informationen, Referenzbeispiele und Einsatzszenarien unter: www.ed-portal.de