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Die eurodata Zeiterfassungslösung edtime stellt auf neuen Mindestlohn um

Mindestlohn ab 01.01.2022 9,82 € schwarzer Hintergrund weiße und gelbe Schrift

Kunden können mit einem Mausklick in edtime aktualisieren und schnell für die Einhaltung des Gesetzes sorgen

Am 1. Januar wurde im Zuge der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohnerhöhung der aktuelle Stundensatz von 9,60 € auf 9,82 € angepasst. Diese Änderung bringt in vielen Branchen und zahlreichen Organisationen Zusatzarbeit mit sich – nicht jedoch für Unternehmen, die edtime von eurodata im Einsatz haben.

Per Systemmeldung werden die Unternehmer nicht nur auf die Änderung hingewiesen, sondern können mit einer Stapelverarbeitung besonders leicht ihre Anpassungen vornehmen. Schließlich greift die Arbeitszeiterfassung nicht in die Lohnfreiheit des Unternehmers ein, sondern sorgt durch Prozessvereinfachung dafür, dass notwendige administrative Vorgänge bestmöglich unterstützt werden.

Christof Kurz, Generalbevollmächtigter der eurodata AG: „Die schrittweise Erhöhung des Mindestlohns verursacht bei den Arbeitgebern, Steuerberatern und Lohnabrechnungsbüros immer wieder zusätzlichen Aufwand. Da gerade nach einer Mindestlohnerhöhung der Zoll verstärkt kontrolliert, ist es umso wichtiger, gleich von Beginn an die Regeln einzuhalten. Unternehmen, die ihre Zeiterfassung mit edtime realisieren, müssen sich aber keine Gedanken machen. Sie sind von der ersten Minute an richtlinienkonform unterwegs. edtime überprüft automatisch im Hintergrund, ob die vorgeschriebenen Regelungen eingehalten werden, und warnt die HR-Verantwortlichen, falls sich beim Neueintritt von Mitarbeitern oder bei der Umstellung des Mindestlohns Verstöße abzeichnen.“

Die Grundidee, administrative Vorgänge von Unternehmen im Zusammenhang mit Arbeitszeiterfassung bestmöglich zu unterstützen, verfolgt edtime auch mit weiteren interessanten Funktionen. Wenn die Planung ebenfalls im Einsatz ist, unterstützt die Software den Mitarbeiter dabei, die Arbeitszeit noch einfacher zu erfassen. Entspricht die Arbeitszeit in der Regel der geplanten Schicht, ist kein aktives Stempeln erforderlich. Eine Bestätigungsfunktion sorgt für die gesetzeskonforme Dokumentation. In Web-Seminaren zum Thema wird diese Form der Zeiterfassung auch 2022 regelmäßig vorgestellt.

Inzwischen nutzt übrigens die Mehrzahl der Kunden die Vorteile, die sich mit der Erweiterung der Arbeitszeiterfassung durch die Personaleinsatzplanung ergeben. Das komplexe Thema der Zuschläge wird ebenfalls abgebildet. Insider wissen, wie schwierig die Berechnung des sogenannten „Phantomlohns“ ist, der im Zusammenhang mit Zuschlägen entsteht und bei Prüfungen sehr gerne herangezogen wird. Aber auch ohne Prüfungen, schätzen die Kunden die Möglichkeit, ihre Mitarbeiter sicher und zuverlässig über neue Dienstpläne und Arbeitszeiten zu informieren. Die Mitarbeiter-App passt genauso perfekt in den unternehmerischen Alltag wie die Integration von edtime in die Lohn- und Gehaltsabrechnung mit edlohn.

Wer wissen will, welche Entlastung das System bietet, kann die Cloudlösung edtime, die auch mit einer Personaleinsatzplanung ergänzt werden kann, vier Wochen kostenlos testen und für den Einsatz im eigenen Unternehmen prüfen.

Mehr Informationen über edtime und die Möglichkeit zum kostenlosen Testen unter: Zeiterfassung und Personaleinsatzplanung von eurodata