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Brennstoffhändler müssen CO2-Emission auf Rechnungen ausweisen

Mit dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz („CO2KostAufG“) möchte die Bundesregierung eine faire Verteilung der CO2-Kosten zwischen Vermieter und Mieter erreichen.

Das hat zur Folge, dass Brennstoffhändler ab Januar 2023 auf ihrer Rechnung Hinweise zur CO2-Emission der Lieferung angeben müssen. Kunden und Anwender von edoil müssen sich hierüber keine Sorgen machen, denn die Lösung verfügt seit dem 1. Januar 2023 über entsprechende Anpassungen im Programm und den Rechnungsformularen.

Mehr Informationen zu edoil der Lösung für Mineralölhandel und Tankstellenabrechnung gibt es hier.