Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro brutto pro Stunde und erhöht sich ein Jahr später auf 14,60 Euro. Damit verbunden ist auch eine Anpassung der Verdienstgrenze für Minijobs: Sie liegt 2026 bei 603 Euro und steigt 2027 auf 633 Euro.
Für viele Unternehmen bedeutet diese Änderung zusätzlichen organisatorischen Aufwand – es sei denn, sie setzen auf edtime. Nutzer von edtime werden automatisch per Systemmeldung über die Anpassungen informiert und können sowohl den neuen Mindestlohn als auch die geänderten Verdienstgrenzen schnell und unkompliziert im System hinterlegen. Das sorgt für Rechtssicherheit, insbesondere da der Zoll nach Mindestlohnerhöhungen erfahrungsgemäß verstärkt Kontrollen durchführt. Unternehmen, die bei einer Prüfung noch nicht auf die neuen Vorgaben umgestellt sind, riskieren empfindliche Bußgelder.
Mit edtime lassen sich gesetzliche Anforderungen und Zollprüfungen gelassen bewältigen: Die cloudbasierte Arbeitszeiterfassung stellt alle relevanten Unterlagen jederzeit auf Knopfdruck bereit. So kann die Einhaltung des Mindestlohngesetzes einfach nachgewiesen werden – zum Vorteil für die Unternehmen als für die Zollbehörden, da Zeitaufwand und mögliche Konflikte deutlich reduziert werden.
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