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pfeile BMF-Schreiben vom 19.1.2010 / Pressemitteilung

Der Datensatz zur E-Bilanz nimmt Formen an

eurodata ist Mitglied der Arbeitsgruppe „E-Bilanz“ des Bundesministeriums der Finanzen und der zuständigen Länderbehörden zur Festlegung des Mindestumfangs

Bilanzierende müssen ab 2011 Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen an das Finanzamt elektronisch übermitteln

Nach § 5b EStG haben Steuerpflichtige, die ihren Gewinn nach § 4 Absatz 1 EStG, § 5 EStG oder § 5a EStG ermitteln, den Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln.

Gemäß § 51 Absatz 4 Nummer 1b EStG ist das Bundesministerium der Finanzen ermächtigt, im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder, den Mindestumfang der zu übermittelnden Daten zu bestimmen. Die Regelung ist am 1. Januar 2009 in Kraft getreten und erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2010 beginnen (§ 52 Absatz 15a EStG).

XBRL-Format wird auch in der Finanzverwaltung zum Übermittlungsstandard

Der Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung ist in Form eines XBRL-Datensatzes auf elektronischem Weg nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungs-verordnung, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 8. Januar 2009 (BGBl. I Seite 31), in der jeweils geltenden Fassung zu übermitteln.

XBRL (eXtensible Business Reporting Language) ist ein international verbreiteter Standard für den elektronischen Datenaustausch von Unternehmensinformationen. Bei der Festlegung des zu übermittelnden Dateninhalts wird grundsätzlich von der HGB-Taxonomie des XBRL Deutschland e. V. ausgegangen.

eurodata arbeitet sowohl in der Arbeitsgruppe zur E-Bilanz als auch bei XBRL-Deutschland e.V. aktiv an den Standards mit

Das Bundesministerium der Finanzen hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder und in Zusammenarbeit mit XBRL Deutschland e.V. eine „Arbeitsgruppe E-Bilanz“ gegründet, in der der Mindestumfang der zu übermittelnden Daten festgelegt wird.

Das in Saarbrücken-Güdingen ansässige Softwarehaus eurodata ist Mitglied dieser 15-köpfigen Arbeitsgruppe E-Bilanz und arbeitet aktiv an der Festlegung des Mindestumfangs mit. Im Umfeld der Neuentwicklung seiner WEB-basierten Software für das Rechnungswesen edrewe konnten bei eurodata im Praxistest bereits erste Erfahrungen mit der elektronischen Übermittlung der E-Bilanz gesammelt werden.

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